Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vermieter/Verwalter

Vermieter/Verwalter ist: Christine Schleer 
Inhaberin von Ferienwohnung Verwaltung Bodensee, 
Im Guggenbühl 9
, 88662 Überlingen

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag zur Anmietung der Ferienwohnung kommt durch eine Buchungsbestätigung vom Vermieter/Verwalter zustande. Eine Buchung kann über unser Kontaktformular, per Telefon oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag zur Anmietung der Ferienwohnung kommt nicht zustande, sofern der Vermieter/Verwalter die Buchung über das Kontaktformular per Telefon oder schriftlich ablehnt, mit der Begründung einer Belegung im gewünschten Zeitraum bzw. wenn der Mieter nach den geltenden Stornobedingungen ( § 4) vom Vertrag zurücktritt.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Der gesamte Mietpreis ist 14 Tage vor der Anreise fällig.
Zahlungsmöglichkeiten: Überweisung bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt.
Bei Stornierung einer Buchung gelten unsere Stornobedingungen unter § 5. Der anteilige Mietpreis ist bei einer Stornierung spätestens am Tag der geplanten Anreise per Überweisung auf das Bankkonto zu entrichten. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Mahnverfahrens anfallen, trägt der Mieter.

§ 4 Preise und Nebenkosten

Es gelten die jeweiligen ausgewiesenen Preise inkl. Mehrwertsteuer. Die Nebenkosten Wasser, Strom, Gas, Heizung, Bettwäsche, Endreinigung und WLAN-Internetzugang sind im Gesamtpreis inbegriffen. Bei grober und extremer bzw. über dem üblichen Normalmaß hinausgehender Verunreinigung der Ferienwohnung ist der Vermieter/Verwalter berechtigt, ein zusätzliches Reinigungsentgelt laut Rechnung der Reinigungsfirma zu verlangen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen gesondert vor Ort entrichtet werden.

§ 5 Stornobedingungen

Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, vom Vertrag unter folgenden Bedingungen und Fristen schriftlich zurückzutreten:

bei Nichtanreise | keine Rückerstattung

13 bis 1 Tag vor Anreise | 0% Rückerstattung
14 Tage vor Anreise | 100% Rückerstattung

Nach Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, in der Ihre Anzahlung sowie Restzahlung mit Fälligkeitsdatum aufgelistet wird.

Bei nicht getätigter Anzahlung und Restzahlung bei Fälligkeitsdatum, wird Ihre Buchung von uns storniert.

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter / Verwalter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter/Verwalter. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Mahnverfahren und Verzugszinsen. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

§ 6 Rücktritt durch Vermieter

Wenn die Erfüllung des Vertrages infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Naturgewalt, Behördenanordnungen, Umweltkatastrophen, Überschwemmungen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Es müssen jedoch die jeweils vom Vermieter/Verwalter und Mieter bereits erbrachten Leistungen erstattet werden. Ein Rücktritt durch den Vermieter/Verwalter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 7 An- und Abreise

Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind bindend. Die Mietzeit beginnt frühestens am Anreisetag um 16:00 Uhr. Bei einer späteren Anreise ist der volle Mietpreis zu entrichten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Mietzeit endet spätestens am Abreisetag um 10:00 Uhr. Bei einer vorzeitigen Abreise des Mieters ist der volle Mietpreis zu entrichten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

§ 8 Hausordnung

Alle Einrichtungen der Wohnanlage sind mit Sorgfalt und Umsicht zu benutzen. Nach dem Verlassen der Wohnung sind aus Sicherheitsgründen alle Fenster und Türen zu schließen. Aus Rücksicht zum Klima wird empfohlen beim Verlassen der Wohnung, das Licht zu löschen und die Heizungen auf ein angemessenes Maß herunterzufahren. Es sind alle Aktivitäten zu unterlassen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit der Wohnanlage führen können. In den Ferienwohnungen und in der gesamten Wohnanlage ist das Rauchen nicht gestattet.

§ 9 Mindestaufenthalt

Der Mindestaufenthalt beträgt 4 Nächte.

§ 10 Rückgabe der Wohnung

Die Ferienwohnung ist zum vereinbarten Rückgabetermin im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben und die Schlüssel herauszugeben. Für Schäden am Mietobjekt ist der Mieter ersatzpflichtig.

§ 11 Pflichten des Vermieters / Verwalters

Der Vermieter/Verwalter steht für eine ordnungsgemäße Buchungsabwicklung/Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Das Mietobjekt wird vom Vermieter/Verwalter in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Die Haftung des Vermieters/Verwalters ist auf den Betrag des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Der Vermieter ist verpflichtet, bei einem wirksam zustande gekommenen Vertrag, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Mieter die schon gezahlte Miete zu erstatten. Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, kann der Vermieter/Verwalter nicht haftbar gemacht werden.

§ 12 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ferienwohnung und aller nutzbaren Einrichtungen (Sauna u.a.) der Wohnanlage mit Sorgfalt zu benutzen und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen, sowie die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten. Während der Mietdauer ist der Mieter für die Sauberkeit der Wohnung verantwortlich. Sind bei der Übergabe der Ferienwohnung Mängel vorhanden, so muss der Mieter den Mangel unverzüglich beim Vermieter/Verwalter melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Treten Schäden während der Mietdauer auf, so muss der Mieter den Schaden unverzüglich dem Vermieter/Verwalter mitteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn verursacht werden. Es sei denn, die Schäden hat der Mieter nicht zu vertreten. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 150 Euro, da der Zylinder der Wohnungstür aus Sicherheitsgründen komplett ausgetauscht werden muss.

Die Ferienwohnung darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Eine Weitervermietung ist untersagt! Sollte der Mieter die Ferienwohnung verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Vermieter/Verwalter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Gesamtmietpreis, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig (Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verhält, dass dem Vermieter/Verwalter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter/Verwalter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

§ 13 Benutzung der Mietsache

Die Benutzung der Ferienwohnung und aller Einrichtungen der Wohnanlage erfolgen auf eigene Gefahr.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

§ 15 Anwendbares Recht

Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Überlingen am Bodensee vereinbart.

Überlingen, den 01.10.2019.